Zweikammern-Reichstag
Parlamentsart

Zweikammern-Reichstag

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Der Zweikammern-Reichstag erweitert die Repräsentation, indem kirchliche Würdenträger und Fürstenherrscher gleichermaßen Stimmrechte erhalten; so entstehen zwei Kammern im Reichstag.

• Übliche Macht für Kaiser, Kurfürst, Kurfürst-Erzbischof und Reichsfürst
• Kaiserlicher Prälat erhalten bedeutsamen Einfluss
• Reichsstadt und Kaiserliche Bauernrepublik sind nach wie vor nicht vertreten

ErfordertHeiliges Römisches ReichZusammenschlusspotential
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