
Standesprivileg
Herrschereherecht
Der Adelsstand unseres Landes gilt als unserem Herrscher gleichgestellt. Daher darf er auch in die Herrscherfamilie einheiraten, was in der Folge seinen Einfluss und seine Macht bei Hofe sowie in der Regierung des Landes mehrt.
MonarchieRegierungsartpotential
StammRegierungsartpotentialModifikatoren
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