Kontrollierte Leibeigenschaft (Adelsstand)
Standesprivileg

Kontrollierte Leibeigenschaft (Adelsstand)

noble_serfdom_rightsin_game/common/estate_privileges/nobles_estate.txt:61

Zu den Rechten, die der Adelsstand über den Gemeinenstand in seinen Landen ausübt, gehören das Recht, Steuern und Abgaben von ihm zu erheben und nach Bedarf Recht über ihn zu sprechen. Bauern, die unter diesen Bedingungen leben, werden Leibeigene und sind in der Regel an das Land gebunden, das sie bewirtschaften.

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