
Standesprivileg
Vererbbare Iqtā’
In der Regel ist das Amt eines Iqtā’-Trägers nicht vererbbar. Eine Umwandlung in einen vererbbaren Titel wäre beispiellos und würde die Treue des Adelsstands steigern.
Iqtā’Gesetzpotential1511potential = {
}
1518country_modifier = {
}


