
Koalition
Länder, deren Antagonismus gegenüber einem bestimmten Land die annehmbaren Schwellen überschreitet, können entscheiden, sich einer Koalition anzuschließen, deren Ziel besagtes Land ist. Um der Koalition beizutreten, braucht ein Land Antagonismus über 50 sowie eine Meinung unter -50 über das Ziel. Es muss in Diplomatiereichweite liegen und darf sich nicht im Krieg, in einem Waffenstillstand oder in einer Personalunion mit dem Ziel befinden und auch kein Klientelland des Ziels sein (mit Ausnahme von Tributzahlern). Mitglieder werden einander verteidigen, wenn das Ziel einen von ihnen angreift, und können gemeinsam dem Ziel den Krieg erklären. Ein Mitglied kann die Koalition nicht verlassen, solange es im Krieg mit dem Ziel liegt, verlässt sie allerdings automatisch, wenn der Antagonismus unter 30 fällt, während Frieden zwischen ihm und Ziel herrscht. Eine Koalition löst sich direkt auf, wenn der Anführer sie verlässt oder wenn das Zielland nicht mehr existiert.
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