Ernennung von Kirchenämtern
Standesprivileg

Ernennung von Kirchenämtern

appoint_ecclesiastical_officesin_game/common/estate_privileges/nobles_estate.txt:291

Adel und Kirche sind in unserer gläubigen Gesellschaft immer enger verflochten. Die Krone behält sich das Recht vor, hohe Kirchenbeamte zu ernennen, was sicherstellt, dass die Begünstigten dem Staat treu bleiben und gleichzeitig eigenen Einfluss gewinnen.

ErfordertTheokratieRegierungsartpotential
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