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Die Friedensrichter

Wir haben Schwierigkeiten, Ordnung und Frieden in den Gemeinden zu wahren. Derzeit schlichten örtliche Adlige anfallende Streitigkeiten, doch es fehlt ein angemessener rechtlicher Rahmen, was zu erheblichem Unmut beim Gemeinenstand führt. Um Abhilfe zu schaffen, schlagen wir die Einführung eines neuen Amtes vor, das die Aufgabe hat, kleinere Streitigkeiten zu schlichten, Störungen zu beseitigen und die allgemeine Ruhe in seinem Zuständigkeitsbereich zu gewährleisten.
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439historical_info = flavor_eng.3.historical_info Das Amt des Friedensrichters entstand im England des 12. Jahrhunderts, wahrscheinlich durch ein königliches Edikt von König Richard I. und dem Erzbischof von Canterbury im Jahr 1195. Ursprünglich als Custodes Pacis bezeichnet wurden sie später in „Friedensrichter“ umbenannt. 1489 erließ man ein Gesetz, das die Friedensrichter dazu verpflichtete, ihre Schwächen im Zuge von Quartalgerichten einzugestehen. Dieses Gesetz räumte der Öffentlichkeit zudem das Recht ein, sich unmittelbar beim Monarchen oder beim Rat über Handlungen der Friedensrichter zu beschweren. Die Ernennung der Richter durch den Lordkanzler in unregelmäßigen Abständen ermöglichte die Absetzung unliebsamer Amtsträger bei der jährlichen Neuvergabe der Ämter.